Rechtsschutzversicherung abschliessen
Die Vertragsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung legen fest, dass der Versicherer nur in den Fällen für die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung aufkommt, wenn der Fall auch Aussicht auf Erfolg verspricht. Anwälte bewerten die Lage, welche dann verbindlich vom Versicherer zur Kenntnis genommen werden muss. Einige Gesellschaften können darüber hinaus auf ein Gutachten bestehen. Entscheidet dieses zu Ungunsten des Versicherungsnehmers, so muss dieser die dafür anfallenden Kosten allein tragen. Zwar kann ein unzufriedener Versicherungsnehmer gegen die Entscheidung oder ein entsprechendes Gutachten klagen, doch tritt für diese rechtliche Auseinandersetzung keine Rechtsschutzversicherung ein, folglich bleibt der Kläger dann auf diesen Kosten sitzen.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte in jedem Fall bei seinem Versicherer nachfragen, ob auch ein so genannter „Staranwalt“ einen Rechtsstreit übernehmen darf, was in der Regel mit einem bedeutend höheren Anwaltshonorar verbunden ist. Vielfach wird jedoch davon ausgegangen, dass ein sogenannter Staranwalt aufgrund seines Rufes und vorausgegangener Referenzen, einen Prozess schneller zufriedenstellend beenden kann, sodass es nicht zu weiteren Prozessen in höheren Instanzen kommt. Einige Rechtsschutzversicherungen lassen allerdings nur eine anwaltliche Vertretung zu, die sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientiert. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass einzelne Tätigkeiten abhängig vom Aufwand berechnet werden. Wer jedoch mit einem Anwalt seiner Wahl auf eigene Faust ein Honorar aushandelt, muss die Differenz aus der eigenen Tasche zahlen.
Wer bezüglich der Kostenübernahme auf der sicheren Seite stehen will, sollte frühzeitig beim Anwalt seiner Wahl nach den Kosten fragen, und das entsprechend mit seiner Rechtsschutzversicherung besprechen und abklären.